Offene Ladenkasse auch in 2017 noch möglich

Kann die offene Ladenkasse in 2017 beibehalten werden?

In der letzten Woche fragte mich eine Mandantin, ob sie sich nun zwingend eine Kasse anschaffen müsste. Bisher hatte sie eine offene Ladenkasse.

Ich konnte sie beruhigen. Es ist ab 2017 nach wie vor möglich eine offene Ladenkasse zu führen.  In diesem Fall ist es nicht verpflichtend sich ab dem 01.01.2017 eine Kasse anzuschaffen, die den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ entspricht. Diesen Kassen werde ich mich in einem späteren Blogbeitrag widmen.

Doch was ist eigentlich eine offene Ladenkasse?

Bei einer offenen Ladenkasse hat der Unternehmer keine elektronische Kasse, sondern nur eine Geldkassette oder ähnliches in der er das Bargeld hineinlegt.

Zur Dokumentation der Tageseinnahmen ist es aber notwendig, dass ein täglicher Kassenbericht geschrieben wird. Die Tageseinnahmen sind dabei retrograd zu ermitteln. Vor dem Schreiben des Kassenberichtes ist es also erst einmal notwendig, dass das Geld, welches sich in der Geldkassette gezählt wird. Dies weißt man am einfachsten mit einem Zählprotokoll nach. Ein solches Musterzählprotokoll können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Dieses Zählprotokoll sollte nach Auszählung auch von der Person unterschrieben werden, die die Zählung durchgeführt hat.

Nach der retrograden Ermittlung wird die Tageseinnahme anhand des Kassenberichts nun wie folgt ermittelt:

Kassenbestand bei Geschäftsschluss

+ Betriebsausgaben

+ Privatentnahmen

./. Privateinlagen

./. Kassenbestand des Vortages

= Tageseinnahmen

 

Im Rahmen einer Prüfung durch das Finanzamt können beispielsweise folgende Mängel bei der offenen Ladenkasse auftreten:

  • Sie haben permanent glatte €-Beträge als Einnahme, obwohl sich aus ihrer Preisliste ergibt, dass sie auch Waren / Dienstleistungen mit Nachkommastellen anbieten
  • Die Zählprotokolle wurden nicht geführt
  • Privatentnahmen und Privateinlagen wurden nicht eingetragen und dokumentiert
  • Die Kasse weißt ein ungewöhnlich hohen Kassenbestand aus
  • Es wurden erst gar keine Kassenberichte geführt
  • Die Kassenberichte wurden mit Excel geschrieben
  • Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann vereinbaren Sie doch einen Beratungstermin mit mir.